Organigramm

bezeichnet die Gesamtheit aller Studierenden in den Fachbereichen Landschaftsplanung, Landschaftsbau, Landschaftsarchitektur und Umweltplanung und verwandten oder angrenzenden Studiengängen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Naturgemäß eine unscharfe Gruppe, die durch die Vielfalt der Studiengänge im grünen Bereich zahlenmäßig nicht genau eingegrenzt werden kann.

ist der institutionelle Arm und Träger der Bundesfachschaft. Er ermöglicht der Bundesfachschaft ein Auftreten als juristische Person, um z.B. ein Konto zu führen, Verträge abzuschließen, Spenden anzunehmen und steuerbegünstigend zu quittieren oder ähnliches. Er wird geführt durch einen Vorstand und seine besonderen Vertreter, die von den ordentlichen Mitgliedern zur Mitgliederversammlung auf der Frühjahrskonferenz oder auf der LASKO gewählt werden. Die ordentlichen Mitglieder können jeweils eine Stimme pro anwesender Hochschule abgeben, unabhängig von der Zahl der Anwesenden von dieser Hochschule.

Ordentliche Mitglieder des e.V.

sind jene Teilnehmer, die eine Frühjahrskonferenz oder eine LASKO besucht haben. Ihre Mitgliedschaft endet spätestens mit der nächsten LASKO. Sie haben keine Pflichten und zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Fördermitglieder des e.V.

sind natürliche oder juristische Personen, die die Arbeit der BuFaLa unterstützen wollen. Sie zahlen einen selbstgewählten Förderbeitrag, der als Spende geltend gemacht werden kann. Auf der Mitgliederversammlung haben sie zwar Rederecht, jedoch kein Stimmrecht.

leitet den Verein. Die drei bis neun Studierenden sind die Geschäftsführer des e.V.. Sie werden von den ordentlichen Mitgliedern zur Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Vorstandsmitglied ist allein berechtigt, im Namen des BuFaLa e.V. Rechtsgeschäfte zu tätigen. Der Vorstand soll vor allem die LASKO organisieren.

Das LASKO-Orgateam

organisiert die Veranstaltung LASKO.

ist ein Gremium aus gewählten Vertretern. Die Vertreter im BFRL werden von den ordentlichen Mitgliedern zur Mitgliederversammlung gewählt. Jede Hochschule, deren Studierende Teil der Bundesfachschaft Landschaft sind, kann bis zu zwei Vertreter in den Rat wählen lassen. Um nach außen für den Verein tätig sein zu können, stellt der BFRL aus seinen Reihen Besondere Vertreter auf, die von den ordentlichen Mitgliedern zur Mitgliederversammlung gewählt werden. Zur Erledigung seiner Aufgaben gliedert er sich in Arbeitsgruppen.

Besondere Vertreter

werden von den AGs gestellt und von den ordentlichen Mitgliedern zur Mitgliederversammlung gewählt. Sie sichern die Handlungsfähigkeit des BFRL unabhängig vom Vorstand. Besondere Vertreter haben fast die gleichen Rechte wie Vorstandmitglieder.

Die Arbeitsgruppen (AG)

sind Unterteilungen des BFRL. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit eine bestimmten Thema und kann dazu auch teilweise eigenmächtig handeln. Vergleichbar sind sie mit den Ausschüssen in staatlichen Parlamenten.

BuFaLa-Jahr

Bundesfachschaftsrat Landschaft

trifft sich zwischen der Studierendenkonferenz Landschaft und Frühjahrskonferenz (FrühKo) zur Summersitzung (SuSi) und Wintersitzung (WiSe), um sich

Studierendenkonferenz Landschaft – LASKO –

findet jedes Jahr im Herbst und an wechselnden Hochschulstandorten statt. Sie wird vom LASKO-Organteam organisiert. Sie enthält das Rahmenprogramm und die Bundesfachschaftskonferenz