Ordnung des Bundesfachschaftsrats Landschaft (BFRL)

Ordnung des Bundesfachschaftsrat Landschaft vom 25.10.2020
 

Ordnung des Bundesfachschaftsrats Landschaft (BFRL)

Fassung vom 25.10.2020
 
Teil 1: Organisation

§1 Konstituierung

1. Die Mitgliederversammlung richtet zur Erfüllung des Vereinszwecks den Bundesfachschaftsrat Landschaft ein.
2. Die Abkürzung lautet BFRL.
§2 Ratsmitglieder

1. Ratsmitglieder sind jeweils bis zu zwei Studierende von jeder Hochschule, deren Studierende Mitglieder der BuFaLa sind.
2. Ratsmitglied ist, wer die meisten Ja-Stimmen der Mitglieder mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung gewählt wird.
3. Die Amtszeit beträgt höchstens ein Jahr und endet:
• mit dem Ausscheiden aus der BuFaLa;
• mit dem Rücktritt des Ratsmitglieds;
• mit der Wahl eines anderen Ratsmitglieds stattdessen;
• auf der folgenden Herbstsitzung des BuFaLa e.V.
4. Eine Wiederwahl ist möglich.
5. Weitere Mitglieder der BuFaLa können unterstützend im BFRL tätig sein.
§3 Aufgaben

1. Der BFRL nimmt jene Aufgaben wahr, die ihm durch Ratsmitglieder oder durch andere Organe des BuFaLa e.V. gestellt werden.
2. Diese Aufgaben resultieren aus der Erfüllung des Vereinszwecks nach §2 der Satzung der BuFaLa e.V.
 
Teil 2: Geschäft

§4 Sitzungen

1. Sitzungen des BFRL finden mindestens vier Mal im Jahr statt, in jedem Fall auf der LASKO und auf der FrühKo.
2. Zu Sitzungen kann jedes Ratsmitglied, der Vorstand oder die besonderen Vertreter*innen einladen.
3. Die Sitzungen sind öffentlich.
§5 Beschlüsse

1. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der BuFaLa.
2. Der BFRL ist beschlussfähig, wenn Ratsmitglieder von mindestens drei verschiedenen Hochschulen anwesend sind.
3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder gefasst.
4. Über Beschlüsse des BFRL wird ein Protokoll geführt, das der BuFaLa in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt wird.
5. Die Fassung von Beschlüssen im Umlaufverfahren ist möglich. ²In diesem Verfahren ist die Zustimmung von mindestens der Hälfte der Ratsmitglieder notwendig.
6. Ratsmitglieder, die telefonisch oder videotelefonisch an einer Sitzung teilnehmen, gelten als anwesend.
§6 Arbeitsgruppen

1. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der BFRL Arbeitsgruppen und kann ihnen Leitungspersonen vorsetzen.
2. Die Arbeitsgruppen organisieren ihre Arbeit selbstständig und eigenverantwortlich.
 
Verwendete Begriffe und Abkürzungen:
BFRL - Bundesfachschaftsrat Landschaft
BuFaLa - Bundesfachschaft Landschaft
BuFaLa e.V. - Bundesfachschaft Landschaft e.V.
LASKO - LASKO Studierendenkonferenz Landschaft
FrühKo - Frühjahrskonferenz
Vorstand - Vorstand der BuFaLa e.V.
Besondere Vertreter*innen - Besondere Vertreter*innen der BuFaLa e.V. Mitgliederversammlung - Mitgliederversammlung der BuFaLa e.V. Ratsmitglieder - Stimmberechtigte Mitglieder im BFRL