Fördermitglied werden

Du bist ein Lasko-Alumni und hast Lust, die Bundesfachschaft Landschaft e. V. weiter zu begleiten?

Sie sind ein Unternehmen und möchten Ihre zukünftigen Mitarbeiter*innen bestens ausgebildet und vielfältig interessiert wissen?

Wir suchen Unterstützer*innen – egal ob Privatperson oder Unternehmen. Egal ob jährliche Unterstützung oder einmaliger Betrag.


Jeder Beitrag hilft, Studierende der Fachrichtung Landschaft zu fördern und den Austausch der Studierenden zwischen Universitäten und Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz weiter zu ermöglichen. Die Bundesfachschaft Landschaft e. V. ist Ansprechpartner für Studieninteressierte und möchte Menschen für die Fachrichtungen Landschaft begeistern.

Wie läuft eine Fördermitgliedschaft ab?

Jedes Fördermitglied ist Teil der Bundesfachschaft Landschaft e. V.. Da wir keinen Lastschrifteinzug ermöglichen können, möchten wir bitten den Beitrag jährlich auf das folgende Konto zu überweisen.

Den ausgefüllten Mitgliedschaftsantrag bitte an vorstand [ät] bundesfachschaft-landschaft.eu senden.
Der Betreff sollte lauten "Fördermitgliedschaft"


 

Kontoinhaberin: Bundesfachschaft Landschaft e. V.

IBAN: DE26 4306 0967 1292 4526 00

BIC: GENODEM1GLS

Ein Name oder ein Logo kann im Zuge einer Fördermitgliedschaft auf der Seite platziert werden.
 
§ 6 Fördermitgliedschaft (Auszug aus der Satzung)

1. Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins und seine Satzung anerkennt.

2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand nach schriftlichem Antrag an ihn.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. Liquidation des jeweiligen Fördermitgliedes. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorstand. Der Ausschluss ist zulässig, wenn sich das Fördermitglied satzungswidrig oder vereinsschädigend verhält. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem betroffenen Fördermitglied muss zuvor die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden.

4. Fördermitglieder haben auf Mitgliederversammlungen ein Rederecht, jedoch kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht.

5. Über die Mindesthöhe des Förderbetrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Beiträge werden für ein Kalenderjahr erhoben.


Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Ja. Wir verschicken eine jährliche Spendenbescheinigung bis zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Egal, welcher Beitrag gespendet wird.


Wieso sind Dauerspender*innen besonders wichtig?

Für die jährliche LASKO, die von Studierenden jedes Jahr geplant wird, fallen vielfältige Kosten an. Beispielsweise werden Unterkünfte und Workshops, Vorträge und Verpflegung für Studierende organisiert. Dauerspenden erleichtern dem Organisations-Team der jeweiligen Hochschule oder Universität die Planung und ermöglichen ein vielfältigeres Angebot und Programm.


Kann ich euch einmalig unterstützen?

Ja natürlich, wir freuen uns über jede Unterstützung.

 

Kontoinhaberin: Bundesfachschaft Landschaft e. V.

 

IBAN: DE26 4306 0967 1292 4526 00

 

BIC: GENODEM1GLS